Die finanziellen Mittel der getzlichen Krankenkassen ist begrenzt
In vielen Bereichen der Medizin müssen gesetzlich Versicherte für Behandlungen und Untersuchungen zunehmend längere Wartezeiten in Kauf nehmen.
Der Grund dafür ist, dass das Geld, was die Krankenkassen zu Verfügung stellen, nicht ausreicht.
Der Arzt weiß zu Beginn eines Qartales (also alle drei Monate bzw. jeweils im Januar, April, Juli und Oktober), wieviele Untersuchungen und Behandlungen er im Quartal durchführen kann. Diese Menge ist begrenzt.
Leistungen, die darüber hinaus erbracht werden, werden von den Krankenkassen nicht bezahlt. Der Arzt arbeitet ab diesem Zeitpunkt ohne Lohn. Oft ist die Leistungsmenge schon nach sechs bis acht Wochen eines Quartals ausgeschöpft.
Es ist nicht so, dass die Behandllung von mehr Patienten dem Arzt auch ein höheres Honorar bringt.
Deshalb wird der verantwortungsvolle und wirtschaftlich denkende Arzt seine Leistungsangebote oder Sprechzeiten ab diesem Zeitpunkt einschränken.
Folglich werden Termine und Behandlungen, soweit möglich, in das nächste Quartal verschoben. Zum Leidwesen der gesetzlich Versicherten. Vorrang hat dann die privatärztliche Behandlung.
Es gilt: Jeder gesetzlich Versicherte wird medizinisch behandelt - aber nicht immer sofort.
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